Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Nutzung zugeführt werden.
Soweit Gebäude im Sinne des vorgenannten abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.
Anträge sind zu stellen beim:
Markt Stadtlauringen
Höhe der Förderung:
- 10% der nachgewiesenen Investitionskosten, max. je Anwesen 10.000,- €
- bei Eigennutzung zu Wohnzwecken wird eine kindbezogene Förderung von 2,5% der nachgewiesenen Investitionskosten pro Kind gewährt, max. pro Kind 5.000,- €
Ansprechpartner:
Frau Zimny, Markt Stadtlauringen, 09724 9104-0
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