Kommunales
FÖRDERPROGRAMM
Gilt für folgenden Ortsteil:
Sanierungsgebiet Stadtlauringen
Förderfähige Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter; insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Dächern einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter
- Anlage und Neugestaltung von Vor- und Hofräumen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch regionaltypische Begrünung, Befestigung und Entsiegelung
- Umbau- und Anbaumaßnahmen, Ersatzbauten, Neubauten
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN
Höhe der Förderung:
30% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens jedoch 16.000,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Download:
Förderung von historischen
HOFTORANLAGEN
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen, Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen
ausgenommen: Sanierungsgebiet Stadtlauringen.
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden die Erhaltung bzw. Errichtung von Hoftoranlagen und raumwirksamen Hofabschlüssen im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen sind.
Höhe der Förderung:
15% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens jedoch 3.000,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Zuwendungen im Rahmen der
DENKMALFÖRDERUNG
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen, Sulzdorf, Wettringen, Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden ausschließlich denkmalpflegerische Mehraufwendungen an bedeutsamen Denkmälern im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen sind. Die Festlegung der anfallenden denkmalpflegerischen Mehraufwendungen erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt.
Höhe der Förderung:
5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.800,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Hinweis:
Gleichzeitig weisen wir auf die Förderprogramme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege und des Bezirks Unterfranken für Denkmäler hin.
siehe auch: § 7i Einkommenssteuergesetz (EStG)
Privatmaßnahmen in der
DORFERNEUERUNG
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:
- Dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden
- Dorfgerechte Um-, An- und Ausbauten
- Sanierung, Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung alter Bausubstanz (Wärmedämmung)
- Revitalisierung leerstehender Gebäude
- Dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung
Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:
- Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Höfen einschließlich Begrünung
- Regionaltypische Gestaltung von Hoftoranlagen, Zäunen und Mauern
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN
Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten
Anträge sind zu stellen beim: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
Ansprechpartner:
- Markt Stadtlauringen, 09724 9104-0
- Herr Panzer, ALE, 0931 4101-870
- Herr Gößmann, ALE, 0931 4101-872
Downloads:
Steuerliche Vorteile im
SANIERUNGSGEBIET
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen, voraussichtlich Anfang 2015 Ballingshausen
Steuerlicher Vorteil:
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instand setzungs maßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit dem Markt Stadtlauringen voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Rechtsgrundlage:
- § 7h Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuer gesetz (EStG),
- siehe auch: § 7b Einkommenssteuergesetz (EStG)
Download:
Förderprogramm für Investitionen zur
INNENENTWICKLUNG – Markt Stadtlauringen
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Ballingshausen Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Nutzung zugeführt werden.
Soweit Gebäude im Sinne des vorgenannten abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Höhe der Förderung:
- 10% der nachgewiesenen Investitionskosten, max. je Anwesen 10.000,- €
- bei Eigennutzung zu Wohnzwecken wird eine kindbezogene Förderung von 2,5% der nachgewiesenen Investitionskosten pro Kind gewährt, max. pro Kind 5.000,- €
Download:
Investieren lohnt sich!
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